In eigener Sache ...

... und hier geht es mal wieder um den Argenhof!

Mit Erstaunen beobachten wir in den letzten beiden Wochen, also der Zeit, in der die Staatsanwaltschaft Ravensburg das Ergebnis ihrer Ermittlungen im Falle der Anzeigen gegen Christiane Rohn und den Gnadenhof veröffentlicht hat, die Reaktionen der mehr oder minder Beteiligten.

Erstaunen deshalb, weil auf der einen Seite die "Befürworter und Unterstützer" des Gnadenhofes nach dem Motto vorgehen: "Alles halb so schlimm und es gab ja nur eine Geldbuße", und andererseits ein Teil der Menschen, die sich zu den so genannten "Gegnern des Gnadenhofes" zählen, immer noch mit teilweise nicht richtigen Argumenten und Bildmaterial arbeiten.

Besonders hervor tut sich die Internetseite "Skandale in Bayern".

Daher erkläre ich für die Redaktion der Hirtenhundewelt und des "Kaukasen-Blättles", dass wir uns von derartiger Berichterstattung ausdrücklich distanzieren.

Wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir seit Erscheinen unserer Seite und unserer Internet-Zeitung noch nie etwas zurücknehmen mussten und das soll so bleiben.

In der letzten Ausgabe des "Kaukasen-Blättles" veröffentlichten wir einen Artikel über die Berberäffin Chimba. Dazu wollten wir das Bild der Äffin im Vogelkäfig benutzen, denn es hätte hervorragend gepasst. Zumal uns eine Aussage vorlag, dass die Äffin eben darin über einen längeren Zeitraum gelebt hat, bevor sie in das ebenfalls nicht artgerechte Außengehege umzog.

Die Veröffentlichung wurde uns untersagt mit der Begründung:

"Das Internet ist nicht das geeignete Medium, denn es werden sofort Kopien gezogen, und man kann es überhaupt nicht verhindern ... Und gerade dieses Affen-Foto ist viel zu schade, um es vorzeitig und dann auch noch auf diese Weise 'wegzuwerfen'."

Mit Verwunderung haben wir dann festgestellt, dass genau dieses Bild wenige Tage später bei "Skandale in Bayern" gezeigt wurde. Zusammen mit einem anderen Bild, dass nach Bestätigung gar nicht vom Argenhof stammt und eingesperrte Hunde zeigt.

Damit nicht genug, wurde das Affen-Bild Anfang dieser Woche erst entfernt und am gleichen Tage wieder eingestellt. Warum dies geschah, wissen wir ebenfalls.

Derartiges Vorgehen empfinden wir als unseriös und da sind wir nicht allein. Denn wir erfuhren, dass die Eigentümer des Bildes dieses zwar für die Seite freigegeben hatten, aber unter Bedingungen, die anscheinend nicht erfüllt waren. Die Eigentümer schreiben nämlich an den Betreiber der Webseite "Skandale in Bayern":

"Wenn Fotos von uns veröffentlicht werden, möchte ich auch gerne den Begleittext vorher einsehen können, damit etwaige Fehler vor der Veröffentlichung ausgemerzt werden können. Dieses Beispiel hatten wir bereits, als Du (Robert Sch., Anm. d. Red.) nämlich vom Affen im Vogelkäfig berichtet hattest, er werde bis heute in seinem Käfig gehalten."

Und als Abschluss den Satz:

" ... Mir gibt es ein ungutes Gefühl, wenn sich Missverständnisse wie die obigen einschleichen."

Wir arbeiten gern mit Menschen zusammen, die auf seriöse Art und Weise über die Zustände auf dem Argenhof berichten, aber wir lehnen diese Art der Berichterstattung ab.

Im übrigen halten wir nichts von großartigen Ankündigungen, sondern wir schreiben erst dann, wenn wir genug Material haben und dieses überprüft und hinterfragt wurde.

Diese Richtigstellung schreiben wir daher deshalb, weil wir nach wie vor die Zustände auf dem Argenhof ablehnen und weil wir glauben, dass eine Geldbuße in vierstelliger Höhe kein Pappenstiel ist, aber andererseits uns nicht an Spekulationen und falscher Berichterstattung beteiligen werden.

Bestes Beispiel sind eben Fotos, die noch nicht mal auf dem Hof aufgenommen wurden und anschließend entfernt werden müssen.

Allerdings sind wir nach wie vor der Meinung, dass die Erklärung der Staatsanwaltschaft Ravensburg eindeutig erkennen lässt, dass sich Christiane Rohn "massive" Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierhaltung nachsagen lassen muss.

Wir sind über die Höhe der Geldbuße informiert, aber diese Information ist uns noch zu unsicher. Stimmt sie, würde sie kein Mensch in dieser Höhe bezahlen, wenn er von seiner Unschuld überzeugt ist.

Sobald wir wissen, dass unsere Informationen stimmen, werden wir sie veröffentlichen, derzeit aber nicht.

Für die Redaktion

Hartmut Deckert 

eingetragen: 11.05.2006