Ausgabe 11/2005
November 2005

Teletaktgerät - ja oder nein?

Vorwort

Diesen Artikel haben wir mal vor Jahren bekommen und auch schon im ersten "Kaukasen-Blättle" veröffentlicht (Anm. d. Red.: Zeitung für die damalige Landesgruppe Baden-Württemberg im Kaukasischen Schäferhunde Club - KSHC).

Er ist auch heute noch aktuell, denn immer noch werden Zwangsmaßnahmen angewendet, oder befürwortet. Dazu zählen natürlich auch Forderungen wie Leinen- und Maulkorbzwang, oder ein Halti und das berüchtigte Stachelhalsband.

Deswegen denken wir, der Artikel passt ganz gut in die derzeitige Diskussion.

Die Redaktion

Völlig zwanglos
Foto: Hartmut Deckert

Gehorsam gegenüber seinem Besitzer/in muss ein Hund lernen, er ist ihm nicht angeboren. Welpen werden beispielsweise von der Mutterhündin oftmals für unsere Begriffe recht grob gemaßregelt. Viele Kritiker der Hundeausbildung halten selbst ihre Tiere keinesfalls artgerecht. Ein Hund braucht zeitweise freien Auslauf, der ihm nur gewährt werden kann, wenn er folgsam ist. Ein Hund darf Menschen und andere Tiere weder gefährden noch belästigen. Diese Voraussetzung wird nur durch eine Gehorsamsschulung des Hundes erreicht, zu der für mich auch die Schutzdienstausbildung zählt. Ich bedauere die armen Vierbeiner, die nur an der Flexi-Leine ausgeführt werden.

Bei Gehorsamsübungen wird grundsätzlich Zwang auf den Hund ausgeübt. Der Leinendruck veranlasst den Hund, so zu gehen wie es der Besitzer wünscht. Das Niederdrücken zwingt ihn zum "Sitz" oder "Platz". Das Wichtigste bei allen Übungen ist das Lob für den Hund, das die korrekte Übung belohnt. Das Loben darf allerdings nicht in einem oberflächlichen "Tätscheln" bestehen, es muss von Herzen kommen. Das Loben kann man noch mit Futter bzw. mit einem Spielball ergänzen.

Mit diesen Grundregeln ist ein Hund unproblematisch zu schulen. Ihm macht der Unterricht Spaß. In meinem Verein, dem SSV Hirschbachtal, freut sich jeder von unseren z. Z. ca. 70 Hunden auf den Übungsplatz! Wir berücksichtigen natürlich bei der Ausbildung auch die Triebveranlagung der Hunde und gestalten dementsprechend die Schulung.

Ich wundere mich, daß viele Spitzenleute im Hundesport ohne Teletaktgerät ihre Hunde nicht zu Spitzenleistungen bringen! Ihr Beispiel suggeriert vielen Hundebesitzern, daß sie mit diesem Gerät ihren Hund beherrschen könnten, ein fataler Trugschluss!

Ich halte das Verhalten mancher Verbände für heuchlerisch, die offiziell das Teletaktgerät zur Ausbildung verbieten, dessen Gebrauch aber augenzwinkernd übersehen. Neben Stachelhalsbändern, vor allem angeschliffenen, gehört das Teletaktgerät für mich zur groben Zwangsausbildungsmethode, die in Einzelfällen erforderlich sein kann, aber nicht die Regel sein darf. Erstaunlich schnell gewöhnen sich die Hunde an Foltermethoden, die dann wirkungslos sind. Das Teletaktgerät wurde schon durch Funkverkehr ausgelöst, was für den Hund verheerend ist, da er einen absolut unverständlichen Stromstoß erhalten hat. Das Gerät kann zum Lernen einer Übung nicht eingesetzt werden, da der Hund ja verknüpfen muss, daß der Stromstoß ihn veranlassen soll, die geforderte Übung auszurichten, die er aber noch nicht einmal richtig kennt.

Laienhaft ist deshalb der Glaube, ein Hund, der beim Heranrufen nicht kommt, würde durch den Gebrauch des Teletaktgerätes heranstürmen. Das Gegenteil kann eintreten, der Hund flüchtet panisch. Der Einsatz des Gerätes fordert eine große Erfahrung im Umgang mit Hunden und das ganz genaue Kennen deren Charaktere. Leider kenne ich viele Hunde, deren Besitzer glauben Hundekenner zu sein und die mit dem Teletaktgerät das Wesen ihres Hundes gebrochen haben.

Ich lehne den Gebrauch des Gerätes ab. Ich bevorzuge die direkte Auseinandersetzung mit den Hunden, also die persönliche Korrektur des Besitzers beim Fehlverhalten des Hundes. Dies fördert den Gemeinschaftssinn zwischen Herr und Hund und führt zu einem hervorragenden Verhältnis zwischen beiden.

Das Teletaktgerät kann bei verkehrs- und wildgefährdeten Hunden, die oftmals Wesensmängel haben, erfolgreich eingesetzt werden. Es ist deshalb aber nicht einzusehen, daß das Gerät ausschließlich im Jagd- und Diensthundebereich erlaubt sein soll. Auch hier wird das Gerät oftmals dilettantisch eingesetzt.

Zum Schluss möchte ich feststellen: je besser das Verhältnis zwischen Besitzer und Hund ist, um so weniger Zwang ist bei der Schulung des Hundes notwendig.

Günter Bosch
1. Vorsitzender des SSV Hirschbachtal/Neuenstein,
ehemaliger Vorsitzender des Tierschutzvereines.

Foto: Carsten Wolf